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Wir können selbstverständlich auch eine separate Bauleitung, fachspezifisch für das Gewerk Isolierung zur Verfügung stellen, die die Interessen selbstverständlich unserer Auftraggebers beim Bauherren wahrnimmt und durchsetzt. z. B.:
- Schriftverkehr zum Bauherrn, bzw. zum Nachunternehmer/ Partnerfirma
- Nachtragserkennung und Durchsetzung
- Aufmaß zur Abrechnung für den Bauherren und Nachunternehmer/ Partnerfirma
- Anlegen von Plänen, bzw. Revisionsstandszeichnungen für den Bauherrn.
- Erstellung der Enddokumentation etc.
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